Stellungnahme zur geplanten Änderung des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes
Rückschritt statt Fortschritt:
Der folgende Text wurde vom ALA an das Niedersachsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur geschickt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Arbeitskreis Lüneburger Altstadt e.V. (ALA), ein gemeinnütziger Verein mit über 600 Mit-
gliedern, engagiert sich seit mehr als 50 Jahren für Kultur und Denkmalschutz. Durch jahrzehntelangen Einsatz und beharrlichen Protest haben wir die Lüneburger Altstadt vor der Zerstö-
rung bewahrt und maßgeblich zum heutigen Stadtbild beigetragen. Bereits 1979 erhielt der
ALA für seine bundesweit beachteten Leistungen den Deutschen Preis für Denkmalschutz des
Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz. Lüneburg zählt heute nicht nur zu den
schönsten und beliebtesten Städten in Niedersachsen, sondern auch in Deutschland. Diese
Attraktivität ist vor allem der Weitsicht, der frühzeitigen Wertschätzung und einem sensiblen
Umgang mit der historischen Bausubstanz durch Menschen mit Leidenschaft und Fachkompetenz zu verdanken!
Leider haben Politik und Verwaltung die Bedeutung von Kultur und Denkmalschutz für die
Stadtentwicklung lange ignoriert und verkannt. Wir meinten, die 1970er Jahre mit ihrem
„Fortschrittsdenken“, ihren Modernisierungsabsichten und ihrem Unverständnis überwunden
zu haben. Tatsächlich zeigen die aktuellen Diskussionen in der Stadtpolitik und die vorliegenden Pläne zur Reform des Denkmalschutzgesetzes in Niedersachsen das Gegenteil. Die Umsetzung wäre kein Fortschritt, sondern ein weiterer Rückschritt!
Denkmalschutz ist kein Luxus, sondern eine Investition in unsere Identität, unsere Kultur und
unsere Lebensqualität. Die geplante Gesetzesänderung erleichtert und beschleunigt Abrisse
und den Verlust von historischer Bausubstanz und verlagert die Entscheidungsgewalt einseitig
zugunsten wirtschaftlicher Interessen. Dies gefährdet das schützenswerte Erbe in nicht hin-
nehmbarer Weise.
Wir appellieren an die Landesregierung, den vorliegenden Entwurf zurückzuziehen bzw.
grundlegend zu überarbeiten. Wir fordern:
- Keine Beschleunigung von Genehmigungsverfahren zulasten der Substanz!
Bereits vor 15 Jahren wurden unter den Schlagworten Verwaltungsvereinfachung, Beschleunigung und Stärkung der kommunalen Autonomie die Zusammenarbeit der Landesbehörde mit
den Unteren Denkmalbehörden in Niedersachsen geschwächt. Zügigere Verfahren sind generell wünschenswert. Dies darf jedoch nicht bedeuten, dass Sorgfalt und Prüfung auf der Stre-
cke bleiben. Einmal abgerissene oder unsachgemäß veränderte Denkmäler sind für immer verloren. Zügigere Verfahren werden vor allem durch besser ausgestattete Fachämter erreicht.
Damit bestünde auch die Chance, die Akzeptanz und Entscheidungsfähigkeit der Denkmalbe-
hörden zu verbessern. Sie sollten nicht nur das geltende Gesetz anwenden, sondern die Denk-
maleigentümer bestmöglich kompetent unterstützen sowie gute und machbare Lösungen fin-
den.
- Erhaltung und Stärkung der unabhängigen Fachexpertise auf Landesebene!
Die Denkmalpflege benötigt nicht weniger, sondern mehr Fachkompetenzen, um ihrer verfas-
sungsrechtlich verankerten Aufgabe zum Schutz des kulturellen Erbes gerecht werden zu kön-
nen. Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege darf nicht weiter geschwächt und
Entscheidungen ohne ausreichendes unabhängiges Fachwissen und ohne ausreichende perso-
nelle Ausstattung an die Unteren Denkmalbehörden delegiert werden. Diese sind schon jetzt
fachlich und personell enorm überlastet und benötigen dringend die fachliche Unterstützung
des Landesamtes. Beispiel Lüneburg: Aktuell stehen weniger als zwei Vollzeitstellen für rd.
1.500 Baudenkmäler zur Verfügung. Diese Kapazitäten reichen schon jetzt für eine qualifizier-
te Arbeit bei weitem nicht aus. Denkmalpflege ist keine vorrangige Genehmigungs- und Ver-
waltungsaufgabe. Die Unterstützung von Spezialisten und Fachbehörden ist dringend erfor-
derlich. Wer das Fachwissen anerkannter Behörden und Spezialisten systematisch ausblendet,
nimmt den Verlust von Kultur und Geschichte billigend in Kauf und bewirkt eine weitere Ver-
schlechterung der denkmalpflegerischen Qualität.
- Langfristige gesamtgesellschaftliche vor kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen!
Die verstärkte Anwendung der „wirtschaftlichen Zumutbarkeitsklausel“ würde dazu führen,
dass Eigentümer sich leichter ihrer Verantwortung entziehen können. Dies betrifft nicht nur
die öffentliche Hand als Denkmaleigentümer, die eine Vorbildfunktion hat. Auch private, sol-
vente Investoren werden mit dem vereinfachten Wirtschaftlichkeitsargument verstärkt Abris-
se von Baudenkmälern bzw. starke Substanzeingriffe vollziehen, um ihr Renditestreben umzu-
setzen. Ergebnis sind oft wirtschaftlich attraktive, aber vielfach belanglose Neubauten oder
modernisierte Gebäude mit hohen Sustanzverlusten. Kurzfristige Wirtschaftlichkeit darf kein
verstärktes Kriterium sein, wenn es um unwiederbringliche Kulturgüter geht. Beispiel Lüne-
burg: Allein in den „Abrisskalendern“, die der ALA zwischen 1979 und 1993 herausbrachte,
sind 150 historische Gebäude dokumentiert. Trotz des Engagements des ALA gab es zahlreiche
weitere Abrisse in der Lüneburger Altstadt vielfach aus wirtschaftlichen Gründen mit einem
enormen Verlust an städtischer Authentizität. Jeder weitere Abriss eines Baudenkmals ist ein
unwiederbringlicher Verlust und muss verhindert werden.
- Keine Zerstörung oder Überbauung archäologischer Fundstellen ohne fachliche Prüfung!
Mit der geplanten Änderung ist das archäologische Kulturerbe in akuter Gefahr. Nur ein klei-
ner Teil der archäologischen Kulturdenkmale in Niedersachsen wäre künftig wirksam ge-
schützt. Erdarbeiten auf ehemals geschützten Flächen, auch bekannten Fundstellen in mittel-
alterlichen Innenstädten, könnten künftig ohne vorherige Genehmigung oder archäologische
Begleitung durchgeführt werden. Beispiel Lüneburg: Der ALA hat sich lange und vehement da-
für eingesetzt, dass ein Stadtarchäologe beschäftigt wird, der 1991 schließlich seinen Dienst
antrat. Bis dahin entschieden die Baggerfahrer, was in Lüneburg wertvoll genug ist, um es der
Nachwelt zu erhalten. Zu dieser Phase dürfen wir nicht zurückkehren!
Authentische historische Gebäude und Orte sind unbezahlbare Werte
Die wiederkehrende Argumentation vom wirtschaftlichen Bremsklotz Denkmalschutz ist eine
verengte, kurzfristige Perspektive. Denkmalschutz ist ein starker regionaler Wirtschaftsfaktor,
der Handwerk und Mittelstand stärkt, den Tourismus ankurbelt, Kulturangebote, Gastronomie
und Einzelhandel aufwertet und durch jeden Förder-Euro erhebliche private Investitionen aus-
löst. Er sichert spezialisierten Betrieben im Handwerk langfristige Aufträge vor Ort. Er ist ein
wichtiger Standortfaktor, macht Städte und Regionen lebenswert und attraktiv für Fachkräfte
sowie Unternehmen. Er steht für Nachhaltigkeit und Wertbeständigkeit, schont Ressourcen
durch „Bauen im Bestand“. Mehr noch: Die mit authentischen historischen Gebäuden und Or-
ten verbundene Einzigartigkeit, Atmosphäre und Identitätsstiftung sind unbezahlbar. Beson-
ders in unsicheren Zeiten trägt ihre Pflege zu Beständigkeit, Geborgenheit und Lebensqualität
entscheidend bei.
Ein modernes Denkmalschutzgesetz muss Klimaschutz, bezahlbaren Wohnraum (durch Sanierung im Bestand) und den Schutz des kulturellen Erbes in Einklang bringen. Bitte tragen Sie
dieser Aufgabe und Verantwortung Rechnung!
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Wolter, 1. Vorsitzender

No responses yet