Wird der Denkmalschutz in Niedersachsen aufgeweicht?
Vordergründig geht es um Vereinfachung und Beschleunigung von Verfahren, im Detail werden aktuelle Pflichten der unteren Denkmalschutzbehörden in den Kommunen dazu reduziert – wenn eine geplante Gesetzesänderung zum Denkmalschutz verabschiedet würde.
Der ALA betrachtet den vorliegenden Entwurf mit einiger Sorge, denn – nur zwei Beispiele – die Kriterien für Ensembleschutz werden reduziert (die Denkmaleigenschaft bezieht sich dann nur noch auf das äußere Erscheinungsbild), Erdarbeiten müssen nur noch dann denkmalrechtlich genehmigt werden, wenn die betroffenen Stellen bereits im Verzeichnis für Kulturdenkmäler eingetragen sind, etc.
Wer sich für den Denkmalschutz interessiert und engagiert, kann sich dazu detailliert ein eigenes Bild machen, z.B. in der Pressemeldung der Niedersächsischen Staatskanzlei:
Naturgemäß kritisch befasst sich eine Petition mit dem Thema, unter der man seine Stimme gegen die Novellierung abgeben kann:
Hier kann man über die zu Beginn eingefügten Links auch den originalen Gesetzestext und die Synopse dazu eingehend studieren.
Der ALA selbst steht immer auf der Seite eines konsequenten und wirkungsvollen Denkmalschutzes und unterstützt die Petition.
Foto: Dirk Rotermundt
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